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  1. Akkreditierung des Weiterbildungsinstituts

    Alle Institute sind vom BAG lediglich provisorisch anerkannt. Der Weiterbildungsgang des IPKJ ist provisorisch bis März 2018 akkreditiert. Wer bis zu diesem Zeitpunkt sämtliche Teile der Weiterbildung (also auch die Einzelsupervisionen und die Selbsterfahrung) absolviert hat, bekommt den Fachtitel, der als eidgenössischer Weiterbildungstitel gilt. Inzwischen hat das Bundesamt für Gesundheitswesen BAG die neuen Akkreditierungsrichtlinien erarbeitet (Angaben mit * geben Auskunft über alte und neue Weiterbildungskriterien) Der Weiterbildungsgang des IPKJ ist von der FSP anerkannt. Die Akkreditierung der IPKJ-Weiterbildung erfolgte am 14. Oktober 2016 durch das Bundesamt für Gesundheit (BAG). Die Anerkennung der Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) erfolgte am 16.02.2017

  2. Dauer je Unterricht

    Eine Unterrichtsstunde/Einheit von Wissen und Können, Supervision und Selbsterfahrung dauert 50/45* Min. ohne Pause.

  3. Kursräumlichkeiten

    Die Kursräumlichkeiten befinden sich in der Regel in den Räumlichkeiten der drei Universitäten. Der Unterricht kann aber auch in externen Lokalen stattfinden.

  4. Studentenausweis

    Für die Teilnehmer der Weiterbildungskurse können keine Studentenausweise ausgestellt.

  5. Abwesenheiten / Krankheiten während der Weiterbildung

    Ein Arztzeugnis ist nicht nötig. 10% der Unterrichtseinheiten von Wissen und Können dürfen mit den zu jedem Modul abgegebenen Unterlagen im Selbststudium absolviert werden. Es ist möglich, Wissen und Können sowie die Gruppensupervision nach Absprache im nächsten Jahrgang im entsprechenden Kurs nachzuholen (Verweis auf Merkblatt Supervisionen 4.1.Abschnitt 3). Die Kursleitung behält sich jeweils vor zu entscheiden, ob ein Besuch des Moduls oder Gruppensupervision ermöglicht wird. Bei Absenzen über dieser Quote muss mit der Kursleitung eine individuelle Lösung gesucht werden.

  6. Unterbruch der Weiterbildung:

    Es ist kein Unterbruch mit Kostenrückerstattung möglich

    1. Ausnahme Notlage, z.B. Krankheit. Hierfür ist über das Kurssekretariat ein Gesuch an die Kursleitung einzureichen.
    2. Bei einer Schwangerschaft kann der theoretische Unterricht unterbrochen werden, die Gruppensupervision hingegen nicht.
  7. Quereinstiege in die Weiterbildung:

    Ein Quereinstieg ist bis auf weiteres nicht vorgesehen.

  8. Psychopathologie

    Wer einen akkreditierten Weiterbildungsgang in Psychotherapie absolvieren will, muss während der Ausbildung eine genügende Studienleistung in klinischer Psychologie und Psychopathologie erbracht haben. Wer keinen universitären Abschluss in Psychopathologie hat (Nebenfach, Minor oder vergleichbaren Abschluss) muss seine erbrachten Leistungen über das Kurssekretariat an die Kursleitung zur individuellen Prüfung vorlegen.

  9. Intensivwoche

    Die Intensivwoche wird an die Einheiten der Selbsterfahrung angerechnet; die Woche umfasst 80/50* Std. Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung gehen zu Lasten der Kursteilnehmer. Die Intensivwoche wird in der Regel jeweils im dritten Ausbildungsjahr, dem systemischen Teil der Weiterbildung durchgeführt.

  10. Eigene therapeutische Tätigkeit
    1. Die eigene therapeutische Tätigkeit muss unter Angabe der jeweiligen Therapierichtung vom Arbeitgeber wie folgt bestätigt werden:
      • 200/250* Std. eigene therapeutische Tätigkeit in kognitiv-behavioralen Richtung
      • 4/5* abgeschlossene Therapien in kognitiv-behavioralen Richtung
      • 200/250* Std. eigene therapeutische Tätigkeit in systemischer Richtung
      • 4/5* abgeschlossene Therapien in systemischer Richtung
    2. Das IPKJ gibt keine Definition für die therapeutische Tätigkeit vor. Das IPKJ überlässt dem Kursteilnehmer und dem Arbeitgeber den Einsatz in eine Tätigkeit, die für die WB Sinn macht.
  11. Klinische Praxis

    Hierzu existiert das Dokument „Merkblatt Klinische Praxis“. Es ist unter www.ipkj.ch, Kursbeschreibung zu finden. Der Schulpsychologische Dienst zählt zum Bereich der klinischen Tätigkeit.

  12. Fallberichte

    Hierzu existiert das Dokument „Richtlinien zur Erstellung eines Fallberichts“. Es ist unter www.ipkj.ch, Kursbeschreibung zu finden.

  13. Supervisionen

    Hierzu existiert das Dokument „Merkblatt Supervisionen“. Es ist unter www.ipkj.ch, Kursbeschreibung zu finden.

  14. Selbsterfahrungen

    Hierzu existiert das Dokument „Merkblatt Selbsterfahrung“. Es ist unter www.ipkj.ch, Kursbeschreibung zu finden.

* altes/neues Curriculum