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Vorbemerkung zu den inhaltlichen Aspekten eines Fallberichtes:

Die nachfolgende Auflistung der verschiedenen Aspekte, die in einem Fallbericht aufgeführt werden können, ist eine Strukturierungshilfe.

Es ist unserer Meinung nach sinnvoll, diese Aspekte bei der Reflexion eines Falles zu berücksichtigen und bei der Fallkonzeption zu bedenken. Jeder Fall ist allerdings anders und benötigt eine andere Schwerpunktsetzung und Vertiefung: Es ist möglich, einzelne Aspekte wegzulassen oder sehr kurz abzuhandeln, wenn diese für das Fallverständnis nicht relevant waren und in der Supervision nicht oder wenig thematisiert wurden.

Selbstverständlich wird sich Ihre Art, Fälle zu betrachten und zu behandeln, im Laufe Ihrer Ausbildung verändern. Durch die Schwerpunktsetzung ist zu erwarten, dass Sie die Patient*innen im Ausbildungsverlauf immer integrativer und mit einem immer breiteren Spektrum von Methoden behandeln. Durch den zeitlichen Ablauf mit einer unterschiedlichen Schwerpunktsetzung in jedem Jahr (Grundlagen, kognitiv-verhaltenstherapeutisch, systemisch, methodenintegrativ) ist zu erwarten, dass sich diese Schwerpunkte auch in den Fallberichten widerspiegeln, allerdings ist die Ausbildung und die Supervision von Beginn an integrativ ausgerichtet, so dass es immer möglich sein sollte, in den Fallberichten alle Interventionen und therapeutischen Strategien abzubilden.

Diesem Umstand wollten wir Rechnung tragen, indem bei der Reflexion der Fälle alle Therapieschulen berücksichtigt werden können, aber nicht müssen. Wichtig ist aber, dass sich ein roter Faden aus einem ätiologischen Modell und den von Ihnen gewählten Interventionen ableiten lässt. Stets sollte aus dem ätiologischen Modell und der Fallbeschreibung hervorgehen, warum Sie bestimmte Interventionen zum Einsatz bringen. Es sollte z.B. nicht so sein, dass Sie in der Therapie mit Verstärkerplänen gearbeitet haben, diese jedoch nie bei den Überlegungen zur Symptombildung auftauchen, oder dass systemische Interventionen beschrieben werden, jedoch nicht ersichtlich ist, mit welchem Ziel diese angewendet wurden.


Wer die Weiterbildung bis zum 31.12.2025 (bis WB21) abschliesst verfasst folgende Fallberichte:

Während der 4 Weiterbildungsjahre reichen Psycholog*innen 4 und Ärzt*innen 2 Fallberichte ein.

 

Ab WB22 und folgende gelten neue Richtlinien für die Fallberichte:

Unter anderem müssen die Psycholog*innen neu insgesamt 10 Fallberichte einreichen und die Assistenzärzt*innen reichen 4 Fallberichte ein. Zur etwas einfacheren Erstellung der Fallberichte stellt IPKJ das Programm "WeAskYou" zur Verfügungen. Jährlich finden zwei Schulungstermine (Erstellung der Fallberichte) statt. 

 

Abgabe

Die Fallberichte der Psycholog*innen müssen für das vorangegangene Jahr bis zum 31.03. des aktuellen Ausbildungsjahres 31.03. und der erste Fallbericht der Ärzt*innen muss bis zum 31.12. des zweiten Ausbildungsjahres abgegeben werden. Der jeweils letzte Fallbericht von Psycholog*innen und Ärzt*innen muss bis einen Monat vor Kursabschluss eingereicht werden. Bei einem Fallbericht für das IPKJ handelt es sich um ein öffentliches Dokument, weshalb es wichtig ist, dass Orthographie und Interpunktion beachtet werden. Verzögerungen der Abgabe sind nicht vorgesehen und bedürfen einer guten schriftlichen Begründung. Die den Fall begleitende Supervisor*in nimmt den Fallbericht ab. Im Idealfall erfolgt ein kurzes persönliches Rückgabegespräch am Rande einer Supervisionssitzung. In der Regel erfolgt im Anschluss die Einarbeitung der Verbesserungsvorschläge der Supervisor*in. Nach einer Korrekturschleife wird der Fallbericht angenommen. Der Fallbericht wird von der Supervisor*in bewertet, unterschrieben (s.u.) und dann als PDF-Datei per E-Mail über das Kurssekretariat bis zum oben erwähnten, jeweiligen Termin bei der Kursleitung eingereicht. Sollte ein Fallbericht von der Supervisor*in abgelehnt werden, muss das Original der Beurteilung zwingend per Post beim Kurssekretariat eingereicht werden. Es wird darum gebeten, die Abgabe der Fallberichte mit den Supervisor*innen gut abzusprechen, um diesen ausreichend Zeit für eine qualifizierte Rückmeldung zu lassen.

 

Beurteilung der Fallberichte

Die Supervisor*innen und die Kursleitung beurteilen die Fallberichte nach folgenden Kriterien:

Die Fallberichte werden nicht benotet. Besonders gute Fallberichte werden gegebenenfalls mit Einverständnis der Verfasser*in an andere Ausbildungsteilnehmer*innen als Beispiel weitergegeben und können dafür von der Supervisor*in empfohlen werden. Falls ein Fallbericht auch nach einer ersten Rückmeldung und entsprechender Überarbeitung die Mindestanforderung (äussere Form, inhaltliche Konzeption, Fachlichkeit, Nachvollziehbarkeit, Stringenz im Aufbau und sprachlicher Ausdruck) nicht erfüllt und daher nicht angenommen wird, erfolgt ein Gespräch zwischen der Supervisor*in, der Ausbildungskandidat*in und der regionalen Kursleiter*in. Damit soll der langfristige Lernerfolg der Ausbildungskandidat*innen sichergestellt werden.

  

Aspekte:

Der Richtwert für die Länge eines Fallberichtes beträgt ca. 12 bis maximal 20 Seiten, excl. Anhänge und Literaturverzeichnis. Abweichungen vom Richtwert des Seitenumfangs können nur in Absprache mit der Supervisor*in erfolgen. Die Schriftart ist Arial, die Schriftgrösse beträgt 11, der Zeilenabstand 1.15 bis 1.5 Zeilen, Tabellen und Grafiken werden beschriftet. Für die Ausarbeitung der Fallberichte steht ein Word-Formular zur Verfügung, welches die Formatierungsarbeiten abnimmt und eine sinnvolle Struktur vorgibt. Falls Interventionen oder ätiologische Modelle aus Büchern, Artikeln oder Manualen angewendet werden, müssen diese korrekt nach APA Richtlinien https://www.apa.org/pubs/journals/resources/manuscript-submission-guidelines zitiert und in ein Literaturverzeichnis aufgenommen werden. Die Fälle müssen anonymisiert werden: Patient*innen, sowie auch Dritte, z.B. Vorbehandler*innen, Institutionen und Firmen, dürfen nicht identifizierbar sein. Es können kürzere und längere Therapien für einen Fallbericht verwendet werden. Hierfür gibt es keine Vorgabe, lediglich, dass der Fall in der Supervision besprochen wurde. Es wird jedoch empfohlen, Therapien auszuwählen, die häufiger als einmal in der Supervision thematisiert wurden.

Ab dem Weiterbildungsgang WB22 sind die Merkblätter «Dokumentation der Fallverläufe und Erstellen der Fallberichte» und «Richtlinien für eine Falldokumentation» massgebend, sie sind unter http://www.ipkj-schweiz.ch/index.php/relevante-kursinformationen/merkblaetter-jd zu finden.

 

 

 

 

 


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