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Rekursinstanz

Für den unwahrscheinlichen, aber leider nicht ganz auszuschliessenden Fall, dass es zu einem Konflikt zwischen der Kursleitung und einem/er Auszubildenden kommt, welcher sich nicht einvernehmlich klären lässt, ist es dem/der Auszubildenden möglich, eine Rekursinstanz anzurufen und dort unabhängigen Fachpersonen seine/ihre Sicht des Problems zu schildern. Die Mitglieder der Rekursinstanz werden daraufhin ihrerseits die Darstellung des Problems aus Perspektive der Kursleitung einholen, die formalen bzw. rechtlichen Rahmenbedingungen prüfen und den beiden Konfliktparteien einen Lösungsvorschlag unterbreiten oder ein erneutes gemeinsames Gespräch zur Lösungsfindung moderieren.

Reglement Rekurskommission