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Organisation IPKJ

Organisation IPKJ

 

 

Organisation IPKJ

 

Das Institut beinhaltet folgende Gremien:

Institutsleitung, Kurs- und Fortbildungsleitungen, Rekurskommission.
Diese Gremien werden in ihrer Tätigkeit durch die Geschäftsstelle und das Kurssekretariat unterstützt.

 

INSTITUTLEITUNG

Die Institutsleitung besteht aus den Ordinarien / Klinikdirektor*innen der Kinderpsychiatrischen Universitätskliniken von Basel, Bern und Zürich.

Diese Personen wählen eine Präsident*in für eine Amtszeit von 2 Jahren gemäss Statuten.

Aufgaben gemäss Statuten:

Strategische Planung der gesamten Weiter- und Fortbildungsangeboten
Budgetverantwortung der gesamten Weiter- und Fortbildungsangeboten

Die Institutsleitung hat folgende Kompetenzen:

  • Wahl der Mitglieder Rekurskommission
  • Wahl des Vorsitzes und Wahl der Mitglieder der Kursleitung
  • Festlegung der strategischen Ausrichtung des Institutes in Absprache mit der Kursleitung
  • Genehmigung des Budgets und Abnahme der Rechnung. Damit verbunden ist die Festlegung des Studienbeitrags der Kursteilnehmer*innen und die Honorarstruktur der Dozent*innen und Supervisor*innen.
  • Die Institutsleitung ist zusammen mit dem /der Vorsitzenden der Kursleitung weisungsbefugt gegenüber der Geschäftsführung.


KURSLEITUNG

Die Kursleitung besteht aus 3-5 Mitgliedern. In der Kursleitung ist mindestens eine Person jeder Universitätsklinik vertreten.

Der Vorsitz und die Mitglieder der Kursleitung werden durch die Institutsleitung bestimmt.

Die Kursleitung hat folgende Kompetenzen:

  • Verantwortung für die Ausschreibung eines Kurses und Auswahl der Teilnehmer*innen
  • Verantwortung für die Umsetzung der Module «Wissen und Können», inklusive Auswahl der Dozent*innen
  • Verantwortung für die Durchführung der Supervisionen inklusive Auswahl der Supervisor*innen
  • Verantwortung für die Durchführung der Gruppenselbsterfahrung inklusive Auswahl der Selbsterfahrungstherapeut*innen
  • Verantwortung für die Überprüfung der Fortbildungsverpflichtung der Dozent*innen, Supervisor*innen und Selbsterfahrungstherapeut*innen
  • Verantwortung für die Durchführung der Zwischen- und Abschlussprüfungen inklusive Auswahl der Examinator*innen
  • Mitsprache bei der strategischen Ausrichtung des Institutes
  • Der/die Vorsitzende der Kursleitung ist den Mitarbeiter*innen im Kurssekretariat vorgesetzt und verantwortlich für das Budget / die Rechnungen. Für alle anderen Aufgaben organisiert sich die Kursleitung selbständig.

Kursleitungen der Fortbildungsmodule sowie des Supervisor*innen-Kurses:

Kompetenzen:

  • Verantwortung für die Ausschreibung eines Kurses und Auswahl der Teilnehmer*innen
  • Vorbereitung des Budgets zu Handen der Institutsleitung
  • Durchführung des Kurses unter Berücksichtigung der Budgetvorgaben


GESCHÄFTSSTELLE:

Die Geschäftsstelle wird von einer Geschäftsführer*in geleitet.

Aufgaben und Kompetenzen der Geschäftsführer*in:

Die Geschäftsführer*in ist verantwortlich für die Organisation der Weiter- und Fortbildungsangebote des Instituts und Ansprechpartner*in für die organisatorischen Fragen von Kursteilnehmer*innen, Dozent*innen und Supervisor*innen.

Weitere Aufgaben:

  • Aufbau und Pflege der IPKJ Datenbank
  • Aufbau und Pflege der IPKJ Homepage
  • Koordination der Finanzbuchhaltung und der Bankgeschäfte
  • Aufbereitung des Budgets
  • Planung und Vorbereitung der Instituts- und Kursleitungssitzungen
  • HR- Aufgaben
  • Öffentlichkeitsarbeit – Auftritt des IPKJ in den Sozialen Medien
  • Die Geschäftsführer*in ist weisungsbefugt gegenüber den administrativen Mitarbeiter*innen.
  • Pflege der Homepage nach Vorgaben der Kursleitung

Kurssekretariat:

Die Mitarbeiter*innen des Kurssekretariats werden von der Geschäftsführer*in und dem/der Vorsitzenden der Kursleitung angestellt; sie sind administrativ der Geschäftsführer*in unterstellt.

Das Kurssekretariat ist ausschliessliche Anlaufstelle für sämtliche Kursteilnehmer*innen.

Das Kurssekretariat ist verantwortlich für:

  • Das Rechnungswesen (Kontrolle über die Einzahlungen der Kursteilnehmer*innen und Auszahlungen der Honorare an die Dozent*innen und Supervisor*innen
  • Durchführung der Ausschreibung neuer Kurse
  • Vorbereitung der Dossiers der Kursbewerber*innen für die Kursleitung
  • Korrespondenz mit allen Kursteilnehmer*innen
  • Erstellung der Kursprogramme nach Angaben der Kursleitung
  • Verarbeitung der Evaluationen der einzelnen Kursveranstaltungen
  • Vorbereitung, Protokollierung und Nachbereitung der Sitzungen der Kursleitung
  • Pflege der Homepage nach Vorgaben der Kursleitung

Die Mitglieder der Kursleitung legen fest, welche Teile der Kommunikation mit den Dozent*innen und Supervisor*innen über das Kurssekretariat erfolgen und welche Kommunikation direkt zwischen den Mitgliedern der Kursleitung und den Dozent*innen / Supervisor*innen erfolgt.

 

REKURSKOMMISSION

Die Rekurskommission hat ein eigenes Reglement.